Eine Arbeits·erlaubnis bekommen

Sie kommen aus der EU.
Dann dürfen Sie in Deutschland arbeiten.
Dann brauchen Sie keine Erlaubnis.

Sie kommen nicht aus der EU.
Und Sie haben kein Arbeits·visum.
Dann brauchen Sie eine Arbeits·erlaubnis.

Sie bekommen die Arbeits·erlaubnis
bei der Ausländer·behörde in Karlsruhe.
Sie müssen einen Antrag stellen.

Sie müssen mitbringen:

  • Reise·pass oder Personal·ausweis
  • Melde·bescheinigung.

Sie bekommen:

  • Einen Aufenthalts·titel
  • Eine Aufenthalts·gestattung
  • Andere Dokumente.

Bitte machen Sie einen Termin

Telefon: 115

Adresse:
Ausländer·behörde
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürger·amt
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe
2. Stock

This page was last updated: 2023-05-02