Die Landsmannschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke, d.h. ihre Arbeit ist nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet. Etwaige Gewinne werden im Einklang mit der Satzung verwendet. Die Mitarbeiter der Landsmannschaft in den Gremien des Bundes, der Länder und der Kommunen arbeiten ehrenamtlich. Die Mittel der Landsmannschaft stammen fast ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden der Mitglieder.