In Deutschland ist die weibliche Genitalverstümmelung ein Verbrechen, das zu einer Gefängnis-Strafe bis zu 15 Jahren führen kann. (§ 226a des Strafgesetzbuchs – StGB)
Weibliche Genitalverstümmelung verletzt die Menschenrechte und hat lebenslange körperliche und psychische Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen.
Auch in Deutschland ist weibliche Genitalverstümmelung ein Thema: etwa 75.000 Frauen leben hier, denen eine solche Verstümmelung angetan wurde; geschätzt mehr als 20.000 Mädchen müssen befürchten, dass ihnen eine solche schwere Körperverletzung angetan wird.
SCHUTZBRIEF gegen weibliche Genitalverstümmelung
Mit dem 📥 Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert die Bundesregierung über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien auch auf Reisen davon abgehalten werden, eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchführen zu lassen. Er soll ihnen Argumente auch gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand geben.
📥 Schutzbrief in Einfacher Sprache
📥 Schutzbrief in Englisch
📥 Schutzbrief in Französisch
📥 Schutzbrief in Farsi
📥 Schutzbrief in Kurmandschi
📥 Schutzbrief in Somali
📥 Schutzbrief in Swahili
📥Schutzbrief in andere Sprache herunterladen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Schutzbrief in anderen Sprachen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Sind Sie von einer weiblichen Genitalverstümmelung betroffen oder jemand, den Sie kennen, benötigt Hilfe und Beratung?
Sie erreichen uns telefonisch (Mo bis Do – 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr)
oder über unser Kontaktformular.
Für eine schnellere Erreichbarkeit geben Sie gerne (optional) Ihre Telefonnummer mit an.
Sie können auch:
- die Polizei (Rufnummer: 📞 110) anrufen oder
- Gewalt gegen Frauen 📞 08000 116 016 (kostenlose Beratung in 18 Sprachen)
- Ihr zuständiges Jugendamt in Ihrem Wohnort anrufen
In Karlsruhe
Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes
📞 0721 936 – 67 010
📞 112 (außerhalb der Geschäftszeiten)
Was ist weibliche Genitalverstümmelung?
Bei einer weibliche Genitalverstümmelung werden bei meistens jungen Mädchen die äußeren und /oder inneren Schamlippen und Klitoris ganz oder teilweise abgeschnitten.
Bei der extremen Form wird sogar der Eingang der Vagina fast zugenäht.
Die Mädchen können dabei sehr viel Blut verlieren. Es können lebensgefährliche Probleme entstehen, die zum Tod führen.
Eine weibliche Genitalverstümmelung hat oft diese Auswirkungen:
❗Frauen haben für die Dauer ihres Lebens Schmerzen und psychische Probleme.
❗Sie haben Probleme bei Geburten und chronische Entzündungen.
Eine weibliche Genitalverstümmelung kann meistens nicht rückgängig gemacht werden.
Was sind die Strafen und Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung?
Die weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) ist ein Verbrechen,
das zu einer Gefängnis-Strafe bis zu 15 Jahren führen kann.
Das gilt für alle Täter und Täterinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Dabei ist egal, ob eine weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland
oder im Ausland durchgeführt wird.
Personen sind Täter oder Täterin,
➡️ wenn sie eine FGM durchführen,
➡️ wenn sie bei einer FGM helfen,
➡️wenn sie eine andere Person beeinflussen, damit sie eine FGM durchführt,
➡️ oder wenn sie eine FGM erlauben.
Wenn das Opfer Deutsche ist oder einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, dann sind alle Täter und Täterinnen von Gefängnis-Strafe bedroht.
Dieses Angebot ist kostenlos
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