Karlsruher Pass – Kinderpass – 60 Plus
Einmal beantragen, ein Jahr lang nutzen
🎯 Den Karlsruhe Pass erhalten Sie in den teilnehmenden Gemeinden
Die Angebote des Karlsruher Passes 🎫 sind so vielfältig:
🚊Mobilität – 🚴🏼♂️Sport – ☀️ Freizeit – 🎶Musik – 🎭 Theater – 📚Bildung – 👜 Einkaufen – 🥨 Essen
👉🏽 Zu den Angeboten in der Region Karlsruhe
Karlsruher Pass
Der Karlsruhe-Pass beinhaltet verschiedene Vergünstigungen in Form von Rabatten für das umfangreiche Angebot in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Mobilität.
Wer kann den Pass beantragen?
- Bürgerinnen und Bürger, die ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag erhalten oder in einer betreuten Wohnform nach SGB VIII leben oder ein geringes Einkommen haben.
- Für Personen mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, wird der Anspruch auf den Karlsruhe-Pass direkt bei der Ausgabestelle berechnet. Für die Berechnung werden Einkommensnachweise, Kontoauszüge und eventuell weitere Unterlagen benötigt.
Kinderpass 🎫
Der Karlsruher Kids-Pass ist für Kinder und Jugendliche in den teilnehmenden Gemeinden erhältlich und kann bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden.
Wer kann den Pass beantragen?
- Kinder von Eltern, die ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten oder ein geringes Einkommen haben.
- Kinder mit einem Schwerbehindertenausweis und erheblich behinderte Kinder, die Eingliederungshilfe erhalten.
- Pflegekinder und Kinder und Jugendliche, die in Heimen nach dem SGB VIII untergebracht sind.
- Kinder aus Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern (bitte Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen oder Familienbuch mitbringen)
- Für Familien mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, wird der Anspruch auf einen Karlsruher Kinderpass direkt bei der Ausgabestelle berechnet. Für die Berechnung werden Einkommensnachweise, Kontoauszüge und eventuell weitere Unterlagen benötigt.
Karlsruhe-Pass 60Plus
Wer kann den Pass beantragen?
- Bürgerinnen und Bürger, die ALG II (SBG II), Grundsicherung (SGB XII) oder Wohngeld erhalten oder ein geringes Einkommen bzw. eine geringe Rente haben.
- Für Personen mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, wird der Anspruch auf den Karlsruhe-Pass bei der Ausgabestelle individuell berechnet. In diesem Fall bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen zur Berechnung mit.
Dieses Angebot ist kostenlos
Bürgerstr. 16, 76133 Karlsruhe