Wohn­geld beantragen

Men­schen mit wenig Ein­kom­men kön­nen Wohn­geld bean­tra­gen. Dabei han­delt es sich um einen Zuschuss zur Mie­te.

Sie erhal­ten Wohn­geld, wenn Sie nicht über aus­rei­chen­des Ein­kom­men ver­fü­gen, um Ihren Wohn­raum zu bezah­len. Das Wohn­geld für Mie­te­rin­nen und Mie­ter heißt Miet­zu­schuss, das Wohn­geld für Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von selbst genutz­tem Wohn­raum heißt Lastenzuschuss.

Höhe:
Abhän­gig vom Ein­zel­fall.
Es ori­en­tiert sich an der Haus­halts­grö­ße, dem Ein­kom­men und der Mie­te bezie­hungs­wei­se Belastung.

Dau­er:
In der Regel für 12 Monate.

Im Ein­zel­fall kann die­ser Zeit­raum län­ger oder kür­zer sein.
Wol­len Sie Wohn­geld nach die­sem Zeit­raum wei­ter bezie­hen, müs­sen Sie es neu beantragen.

📝 Wohn­geld bean­tra­gen, For­mu­la­re und wei­te­re Angebote

Wo? Lie­gen­schafts­amt
Wohn­geld
📍Lamm­stra­ße 7a,
Rat­haus­pas­sa­ge
76133 Karls­ru­he
2. Ober­ge­schoss

Was mit­neh­men?

  • Pass oder Ausweis
  • Nach­weis des Ein­kom­mens aller Haushalts-Mitglieder
  • Nach­weis der Mie­te (Miet­ver­trag)

Was erhal­ten Sie?

  • Wohngeldbewilligung/ Wohn­geld­ab­leh­nung (Bit­te aufbewahren)


Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert:2024-09-12