Rund­funk­bei­trag anmelden

Was ist das?
In Deutsch­land müs­sen alle Bürger*innen ab 18 Jah­ren, die ein Radio, einen Fern­se­her oder einen Com­pu­ter besit­zen, den Rund­funk­bei­trag zah­len. Die­ser Bei­trag dient der Unter­stüt­zung der öffent­lich-recht­li­chen Pro­gram­me, die im Radio und Fern­se­hen aus­ge­strahlt oder im Inter­net gestreamt werden.

Zu den öffent­lich-recht­li­chen Sen­dern gehö­ren bei­spiels­wei­se ARD, ZDF oder SWR. Die­se Sen­der sind ver­pflich­tet, unab­hän­gi­ge, objek­ti­ve und über­par­tei­li­che Bericht­erstat­tung zu gewähr­leis­ten. Der Rund­funk­bei­trag trägt zur Unter­stüt­zung einer frei­en Pres­se bei, die für unse­re Demo­kra­tie von gro­ßer Bedeu­tung ist.

Wie viel kos­tet es?
Der Rund­funk­bei­trag beträgt der­zeit 18,36 Euro pro Monat bzw. 55,08 Euro pro Quar­tal pro Woh­nung – unab­hän­gig davon, wie vie­le Per­so­nen dort woh­nen oder wie vie­le Gerä­te sich in der Woh­nung befin­den. Die Zah­lungs­pflicht beginnt ab dem Monat, in dem Sie gemel­det sind.

Bestimm­te Per­so­nen­grup­pen, wie Empfänger*innen von Sozi­al­leis­tun­gen oder Men­schen mit Behin­de­rung, sind von der Zah­lung des Rund­funk­bei­trags befreit oder erhal­ten eine Ermä­ßi­gung.
Las­sen Sie sich bera­ten, falls dies auf Sie zutrifft!

Wie kann ich mich anmel­den?
Das Anmel­de­for­mu­lar für den Rund­funk­bei­trag ist online unter www.rundfunkbeitrag.de ver­füg­bar. Bit­te sen­den Sie das aus­ge­füll­te und unter­schrie­be­ne Doku­ment zusam­men mit den erfor­der­li­chen Nach­wei­sen an: “ARD ZDF Deutsch­land­ra­dio, Bei­trags­ser­vice, 50656 Köln”.

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert:2025-01-08