Menschen mit wenig Einkommen können in Deutschland sogenannte Sozialwohnungen anmieten.
Um eine Sozialwohnung zu mieten, braucht man einen Wohnberechtigungsschein.
Der Antrag muss online ausgefüllt und unterschrieben werden.
Das Antragsformular können Sie dann per Post oder eingescannt per E‑Mail unter: wbs@la.karlsruhe.de zusenden.
Voraussetzungen für Wohnberechtigungsschein
- Sie sind wohnungssuchend.
- Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.
Das Jahreseinkommen wird für jede Person im Haushalt getrennt berechnet.
Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:
- bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
- bei selbständiger Tätigkeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, der steuerlich anerkannte Gewinn
- bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten
- Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
- steuerfreie Einkünfte z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende –
Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.
Achtung: Im Fall gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, sind Trennungs- oder Scheidungsunterhalt, sowie Kindesunterhalt:
- beim Unterhaltsempfänger als Einkommen jeweils in voller Höhe
- beim Unterhaltspflichtigen der Kindesunterhalt bis zu 3000 € jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu 6000 € jährlich zu berücksichtigen.
Für das Gesamteinkommen des Haushalts werden die Jahreseinkommen der einzelnen Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.
Wo?
Liegenschaftsamt
📍Lammstraße 7a, Rathauspassage
76133 Karlsruhe
Was mitnehmen?
- Pass oder Personalausweis
- Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B.
- Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen.
- Letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung.
- Bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung.
Was erhalten Sie?
Kontakt
📞 0721 133‑6414
📞 0721 133‑6423
📧wbs@la.karlsruhe.de