Kindergeld
Alle Eltern mit Kindern, die dauerhaft in Deutschland leben, haben Recht auf Kindergeld. Sie erhalten pro Kind 255 Euro Kindergeld im Monat.
Das Kindergeld wird bezahlt bis ein Kind 18 Jahre alt wird oder wenn Ihr Kind eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolviert bis zum 25. Lebensjahr. Sie beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse.
Kinderzuschlag
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie zusätzlich zum Kindergeld bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen.
Wo?
Familienkasse
Kriegsstr. 100
76133 Karlsruhe
Kontakt
📞 0800 4 55 5530
📞 0800 4 55 5533
(Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr)
📧 familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de
☑️Pass oder Ausweis
☑️Geburturkunde
☑️Antrag auf Kindergeld und eventuell Schulbescheinigung, Ausbildungs‑, Studienbescheinigung
☑️ Antrag auf Kinderzuschlag, Nachweise über Unterkunft und Heizung, Einkommen und Vermögen, Unterhaltsregelung
Karlsruher Kinderpass/ Karlsruher Pass/ Karlsruher Pass 60+
Mit dem Karlsruher Kinderpass/ Karlsruher Pass/ Karlsruher Pass 60+ erhalten Karlsruherinnen und Karlsruher ab 0 Jahren in der Regel, wenn sie ein geringeres Einkommen haben oder Sozialleistungen beziehen, freie Eintritte, Vergünstigungen oder Gutscheine in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Mobilität. Dazu gehören zum Beispiel Ermäßigungen für Tickets beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) oder für Frei- und Hallenbäder bis zu 50 Prozent, Zuschüsse für Ferienangebote, Bildungsgutscheine, freie Eintritte oder Ermäßigungen für Museen in Karlsruhe und Region. Die Angebote unterscheiden sich je nach Pass. Mehr Informationen unter: https://karlsruher-pass.de/
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, erfahren Sie mit dem Online-Rechner, ob Sie einen Anspruch auf den Karlsruher Pass/ Karlsruher Kinderpass haben: https://karlsruher-pass.de/onlinerechner
Wo
Jugendfreizeit- und Bildungswerk
📍Bürgerstr. 16,
76133 Karlsruhe
Sprechzeiten
Montag und Dienstag: 9 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr
Donnerstag: 9 – 13 Uhr und 14 – 17:30 Uhr
Freitag: 9 – 13 Uhr
Kontakt
Termine nach Vereinbarung
📞 +49 (0)721 133‑5671
📧 jfbw@stja.de
🌐 https://karlsruher-pass.de
☑️ Aktuelles Passfoto
☑️ Gültiger Personalausweis oder andere Ausweisdokumente
☑️ Nachweise je nachdem was auf Sie zutrifft: Bescheid über Sozialleistungen, Schwerbehinderten-Ausweis, Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen oder Stammbuch (bei Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern), bei Familien mit geringerem Einkommen: Unterlagen zur Berechnung.
Elterngeld
Elterngeld: Elterngeld können Mütter oder Väter ab der Geburt Ihres Kindes erhalten.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Elterngeld am besten online - so geht es am schnellsten.
Den Elterngeld-Antrag können Sie schon vor der Geburt vorbereiten.
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Es gibt verschiedene Varianten des Elterngelds:
Basiselterngeld
- Bis zu 12 Monate möglich.
- Als Elternpaar können Sie gemeinsam bis zu 14 Monate erhalten.
- Alleinerziehende können ebenfalls 14 Monate Basiselterngeld bekommen.
- Bei ab dem 01.09.2021 besonders früh geborenen Kindern können Sie den Bezug von Basiselterngeld verlängern.
Elterngeld Plus
- Tauschen Sie 1 Monat Basiselterngeld gegen 2 Monate Elterngeld Plus.
- Dadurch erhalten Sie bis zu 24 Monate Elterngeld Plus.
- Sie erhalten monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes.
Informationen zur Höhe und viele weitere nützliche Informationen finden Sie hier
Wo
L‑Bank Familienförderung
76131 Karlsruhe
Kontakt
📞 Montag bis Freitag 8 bis 16:30 Uhr
Hotline: 0800 664 5471
📧 familienfoerderung@l‑bank.de
Welche Dokumente brauche ich?
- Geburtsurkunde (im Original)
- Nachweise über Ihr Einkommen
- Eventuell weitere Nachweise bitte telefonisch erfragen
Kindesunterhalt
Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind können Sie vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären Unterhaltsverfahren oder auch in einem vereinfachten Verfahren fordern. Dieses vereinfachte Verfahren müssen Sie mit Hilfe eines Formulars beantragen.
Das vereinfachte Verfahren kann rascher und kostengünstiger als ein sonstiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel führen.
Sie sollten sich von Ihrer Rechtsanwältin beziehungsweise Ihrem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.
Tipp: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt stehen alleinerziehenden Müttern und Vätern bei Unterhaltsfragen zur Seite und helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Die Beratung ist kostenlos.
Amtsgericht Karlsruhe
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind oder der Elternteil, der das Kind vertritt, gewöhnlich aufhält.
✔️ Es handelt sich um Unterhalt:
- für ein minderjähriges Kind oder
- für ein volljähriges Kind für die zurückliegende Zeit der Minderjährigkeit.
✔️ Das Gericht hat noch kein gerichtliches Unterhaltsverfahren eingeleitet.
✔️ Kein anderes Gericht hat bereits über den Unterhaltsanspruch entschieden.
✔️ Es gibt noch keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel (zum Beispiel eine Jugendamtsurkunde).
✔️ Der verlangte Unterhalt für das Kind ist nicht höher als das 1,2‑fache des Mindestunterhalts.
✔️ Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs berechtigt sind Sie als
- sorgeberechtigter Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, oder
- Person oder Stelle, die das Kind rechtlich vertritt.