Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Die Aufenthaltserlaubnis steht in Ihrem Pass. Je nach Aufenthaltstitel unterscheidet sich die Arbeitserlaubnis:
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen ohne vorherige Erlaubnis in Deutschland arbeiten, auf Jobsuche gehen oder selbstständig tätig sein.
- Wenn Sie Ihre Arbeitserlaubnis nicht über ein Visum in Ihrem Herkunftsland beantragt haben, müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde in Karlsruhe stellen.
Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Antragstellung per E‑Mail – (Bitte senden Sie keine Originaldateien, nur gescannte Kopien)
Senden Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen zu – als eine PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de - Antragstellung per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten
Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe.
✍🏽️ Benötige Unterlagen zur Antragsabgabe
Die Ausländerbehörde prüft den Antrag. Wenn Unterlagen fehlen, werden sie nachgefordert. Die Antragsteller bekommen daraufhin zunächst eine Fiktionsbescheinigung. Darauf steht, dass:
- Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wurde gestellt. Damit darf der Antragsteller/*innen die sozialen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
- Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
❗Die Fiktionsbescheinigung ist in der Regel sechs Monate gültig und kann verlängert werden.
Es ist wichtig, dass der Name des Antragstellers auf dem Briefkasten steht.
Wo?
Ausländerbehörde
Ordnungs- und Bürgeramt
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe
2. Obergeschoss
💡Wichtige Informationen für Menschen aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten, hat die Bundesagentur für Arbeit zusammengefasst.