Arbeits­er­laub­nis oder Auf­ent­halts­er­laub­nis bean­tra­gen (für Nicht-EU-Bür­ger/-innen)

Ob Sie in Deutsch­land arbei­ten dür­fen, hängt von Ihrem Auf­ent­halts­ti­tel ab. Die Auf­ent­halts­er­laub­nis steht in Ihrem Pass. Je nach Auf­ent­halts­ti­tel unter­schei­det sich die Arbeitserlaubnis:

  • EU-Bür­ge­rin­nen und EU-Bür­ger dür­fen ohne vor­he­ri­ge Erlaub­nis in Deutsch­land arbei­ten, auf Job­su­che gehen oder selbst­stän­dig tätig sein.
  • Wenn Sie Ihre Arbeits­er­laub­nis nicht über ein Visum in Ihrem Her­kunfts­land bean­tragt haben, müs­sen Sie einen Antrag bei der Aus­län­der­be­hör­de in Karls­ru­he stellen.

Auf­ent­halts­er­laub­nis beantragen

  • Antrag­stel­lung per E‑Mail(Bit­te sen­den Sie kei­ne Ori­gi­nal­da­tei­en, nur gescann­te Kopien)
    Sen­den Sie bit­te recht­zei­tig vor Ablauf den voll­stän­dig aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Antrag sowie die erfor­der­li­chen Unter­la­gen zu – als eine PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de
  • Antrag­stel­lung per Post oder durch Ein­wurf in den Brief­kas­ten
    Anschrift: Aus­län­der­be­hör­de, Kai­ser­al­lee 8, 76133 Karlsruhe.

✍🏽️ Benö­ti­ge Unter­la­gen zur Antragsabgabe

Die Aus­län­der­be­hör­de prüft den Antrag. Wenn Unter­la­gen feh­len, wer­den sie nach­ge­for­dert. Die Antrag­stel­ler bekom­men dar­auf­hin zunächst eine Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung. Dar­auf steht, dass:

  • Der Antrag auf Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 24 Auf­ent­halts­ge­setz wur­de gestellt. Damit darf der Antragsteller/*innen die sozia­len Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz erhalten.
  • Erwerbs­tä­tig­keit erlaubt ist.

❗Die Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung ist in der Regel sechs Mona­te gül­tig und kann ver­län­gert wer­den.
Es ist wich­tig, dass der Name des Antrag­stel­lers auf dem Brief­kas­ten steht.

Wo?
Aus­län­der­be­hör­de
Ord­nungs- und Bür­ger­amt
Kai­ser­al­lee 8
76133 Karls­ru­he
2. Ober­ge­schoss

  • Was mit­neh­men?
    Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Anmel­de­be­stä­ti­gung
  • Was erhal­ten Sie?
    Auf­ent­halts­ti­tel, Auf­ent­halts­ge­stat­tung oder ande­re Bescheinigungen

💡Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für Men­schen aus dem Aus­land, die in Deutsch­land arbei­ten möch­ten, hat die Bun­des­agen­tur für Arbeit zusammengefasst. 

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert:2024-07-03