Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
ℹ Neue Prozesse
Kein Beratungstermin erforderlich!
Kein Termin für die Antragstellung erforderlich!
Sie können den Einbürgerungsantrag jetzt direkt per Post schicken oder in einem Umschlag in den Briefkasten werfen.
Neuer Prozess – Überblick
Antrag per Post
Bearbeitung
Einbürgerungsgespräch
(Persönlich)
Einbürgerung
Einbürgerung beantragen
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, kann eine Ermessenseinbürgerung in Betracht kommen.
Weitere Informationen für Ausländerinnen und Ausländer
↗ Einbürgerung beantragen mit Einbürgerungsanspruch
↗ Einbürgerung beantragen ohne Einbürgerungsanspruch
↗ Einbürgerung für Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner/in einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen.
Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Weitere Informationen
↗ Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
20
Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt etwa 20 Monate.
255
Die Einbürgerung kostet 255 € pro Person. Und 51 € für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden.
5
Sie müssen mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.
FAQ Einbürgerung
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Sie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die Sie benötigen, um sich einbürgern zu lassen.
↗ Weitere Informationen
❗ Ein bestandener Einbürgerungstest ersetzt nicht den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dieser Nachweis ist für die Einbürgerung zusätzlich erforderlich.
In Ausnahmefällen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit schon nach weniger als fünf Jahren beantragen. Wenn Sie sich zum Beispiel besonders in die Gesellschaft einbringen und sich um eine zügige Integration bemühen.
Sie müssen jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
☑️ Sie halten sich seit mindestens drei Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland auf.
☑️ Sie können besonders gute Integrationsleistungen nachweisen, etwa durch besonders gute Leistungen in der Schule oder im Beruf. Oder Sie arbeiten ehrenamtlich beispielsweise bei der Feuerwehr, oder engagieren sich im sozialen Bereich.
☑️ Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
☑️ Sie beherrschen die deutsche Sprache mindestens auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Ja, Familien können gemeinsam eingebürgert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
❗ Kinder unter 16 Jahren können nur zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden.
Sie müssen 16 Jahre alt oder älter sein. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss der gesetzliche Vertreter die Einbürgerung beantragen. Dies sind meistens die Eltern.
❗ In der Regel ist eine Einbürgerung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur zusammen mit einem Elternteil möglich.
Sie müssen Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht aufgeben, um eingebürgert zu werden. Das heißt, Sie können nach deutschem Recht mehrere Staatsangehörigkeiten haben.
Allerdings kann es sein, dass in dem Land oder in den Ländern, dem/denen Sie angehören, andere Regelungen gelten – zum Beispiel, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verlieren, wenn Sie in Deutschland eingebürgert werden.
❗ Es ist wichtig, sich vor der Einbürgerung umfassend über die gesetzlichen Regelungen Ihres Herkunftslandes zu informieren. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an die Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) der betreffenden Länder wenden. Hier eine Übersicht der ↗ Botschaften und Konsulate
Es reicht grundsätzlich nicht aus, wenn Sie im Vordruck ankreuzen, dass Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin oder ihr Kind miteingebürgert werden soll. Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag stellen.
Ausnahme: Für Kinder unter 16 Jahren, die miteingebürgert werden sollen, können die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) in ihrem eigenen Einbürgerungsantrag mit unterschreiben.
Siehe auch ↗ Muss ich den Antrag unterschreiben?
Ja, Sie brauchen zwingend eine gültigen Aufenthaltstitel. Es reicht auch nicht, wenn Sie ein Recht darauf haben, die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum.
❗ Wenn Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben und nur die Kartennutzung abgelaufen ist, spielt das keine Rolle.
Die Stadt Karlsruhe ist nur für Personen zuständig, die Ihren Lebensmittelpunkt in Karlsruhe haben. Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen, ist die Stadtverwaltung für Sie zuständig. Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, ist es das Landratsamt.
Die Kontaktdaten des ↗ Landratsamt Karlsruhe finden Sie hier.
Wenn Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Beachten Sie hierzu die Hinweise in der schriftlichen Ablehnung. Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
Nach einer Ablehnung können Sie den Antrag gegebenenfalls neu stellen.