Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie nicht aus einem EU-Land kommen?
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU haben und nach Deutschland einreisen, um hier dauerhaft zu leben, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde Karlsruhe melden. Sie erhalten dort einen Aufenthaltstitel.
💡TIPP
AniKA empfiehlt, dass Sie Ihren Antrag mindestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels stellen.
Die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels wird nicht mehr persönlich vorgenommen. Die Ausländerbehörde Karlsruhe bietet Ihnen folgende Möglichkeiten zur Antragstellung an:
Schritt 1
- Antragstellung per E‑Mail - (Bitte senden Sie keine Originaldateien, nur gescannte Kopien)
Senden Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen zu – als eine PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de - Antragstellung per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten
Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe.
Bitte beachten:
Sie erhalten den Bescheid per E‑Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin wird Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel bestellt.
Schritt 2
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten im Voraus entweder per Telefon 115 – oder online unter:
Ausländerbehörde
Stadt Karlsruhe
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe
Haltestelle: Mühlburger Tor
Zeilen: S1, S11. S12, S2, S5, S51
Straßenbahn 1, 2, 3, 4
Was soll ich mitnehmen?
Was erhalte ich?
Hier können Sie Unterstützung bekommen
Haben Sie spezifische Fragen oder benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars?
Formulare
Die Formulare müssen ausgefüllt und unterzeichnet werden
Häufige Fragen
Mein Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Was ist zu beachten?
Senden Sie bitte schnellstmöglich den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an der Ausländerbehörde sowie Ihre Unterlagen zu.
Gerne können Sie die Unterlagen auch als PDF-Datei per E‑Mail an: abh@oa.karlsruhe.de senden.
Die Ausländerbehörde wird nach Prüfung Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Meine Fiktionsbescheinigung ist abgelaufen. Was ist zu beachten?
Die Fiktionswirkung gilt gesetzlich fort.
Im Bedarfsfall (z.B. für eine dringende Reise) kann Ihnen eine Bescheinigung über die Fortgeltung der Fiktion ausgestellt und zugeschickt werden.
Senden Sie uns hierzu eine E‑Mail mit dem Reisenachweis an: abh@oa.karlsruhe.de
Ich habe rechtzeitig einen Antrag gestellt, aber mein Aufenthaltstitel läuft ab. Was ist zu beachten?
Durch die Antragstellung befinden Sie sich in einer gesetzlichen Fiktionswirkung und ihr Aufenthaltstitel gilt uneingeschränkt fort.
Im Bedarfsfall (z. B. für eine dringende Reise) kann Ihnen eine Fiktionsbescheinigung hierüber ausgestellt und zugeschickt werden.
Senden Sie uns hierzu eine E‑Mail mit dem Reisenachweis an: abh@oa.karlsruhe.de.
Information für Arbeitgeber
Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, dürfen diese Beschäftigung auch nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis ausüben, sofern der Antrag auf Verlängerung vor dem Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde. In diesen Fällen gilt die sogenannte Fiktionswirkung gemäß § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Der weitere Aufenthalt sowie die damit verbundene bisherige Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung gilt so lange fort, bis seitens der Ausländerbehörde abschließend über den Verlängerungsantrag entschieden wurde.
Diese Regelung gilt kraft Gesetz, auch wenn der Ausländer noch nicht im Besitz der Fiktionsbescheinigung ist bzw. die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist und über den Antrag noch nicht entschieden wurde.
Wie lange dauert es bis der Aufenthaltstitel da ist?
Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
Sonstige Leistungen
z.B. Arbeitserlaubnis, Au Pair, Verpflichtungserklärung finden Sie hier
Gut zu wissen: EU-Bürger*innen genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Das heißt, sie können sich frei in anderen Mitgliedstaaten bewegen, einreisen oder sich dort aufhalten. Sie müssen sich daher nicht in der Ausländerbehörde anmelden oder eine Arbeitserlaubnis beantragen.