Anmel­dung in der Stadt

Mel­de­pflicht: In Deutsch­land schreibt das Gesetz vor, dass man sich an sei­nem Wohn­ort an- oder ummel­den muss. Es ist daher wich­tig, sich recht­zei­tig anzu­mel­den oder umzu­mel­den. Wer das nicht tut, muss eine Geld­stra­fe zahlen.

Was neh­me ich mit zur Anmeldung?

  • Rei­se­pass oder Personalausweis
  • aus­län­di­scher Pass (falls vorhanden)
  • einen elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel (falls vorhanden)
  • eine Bestä­ti­gung des Ver­mie­ters (zum Bei­spiel Mietvertrag)

Wich­tig: Bei der Anmel­dung erhält man eine Mel­de­be­schei­ni­gung. Bit­te heben Sie das Doku­ment auf.

Anmel­den: Wer in Deutsch­land in eine neue Woh­nung oder in ein Haus ein­zieht, muss sich inner­halb von zwei Wochen am Wohn­ort anmel­den. Anmel­den kann man sich im nächs­ten Bür­ger­bü­ro, das für Ihren Stadt­teil zustän­dig ist. Die Adres­sen der Bür­ger­bü­ros in Karls­ru­he fin­den Sie unter die­sem Link: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/buergerdienste

Umzug: Auch wenn Sie inner­halb der glei­chen Stadt umzie­hen, müs­sen Sie eben­falls inner­halb von zwei Wochen den neu­en Wohn­sitz anmelden.

Ter­min ver­ein­ba­ren: Oft ist es am bes­ten, einen Ter­min im Bür­ger­bü­ro zu ver­ein­ba­ren. Das geht tele­fo­nisch unter der Tele­fon­num­mer 115 (Tele­fon Ser­vice­cen­ter Stadt- und Land­kreis Karls­ru­he) oder online unter: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung

This page was last updated: 2023-06-01