Kindergeld: Alle Eltern mit Kindern, die dauerhaft in Deutschland leben, haben Recht auf Kindergeld. Sie erhalten pro Kind mindestens 200 Euro monatlich zur Unterstützung. Das Kindergeld wird bezahlt bis ein Kind 18 Jahre alt wird oder wenn Ihr Kind eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolviert bis zum 25. Lebensjahr. Sie beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse.
Kinderzuschlag: Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie zusätzlich zum Kindergeld bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen.
Wo?
Familienkasse Kriegsstr. 100
76133 Karlsruhe
Kontakt
Telefon: 0800 4555530
(Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr)
Email: familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de
Was mitbringen?
Was erhalte ich?
Kindergeldbescheid
(Bitte aufbewahren)
bzw.
Bescheid über die Bewilligung/Ablehnung des Kinderzuschlags
(Bitte aufbewahren)
Karlsruher Kinderpass/ Karlsruher Pass/ Karlsruher Pass 60+
Mit dem Karlsruher Kinderpass/ Karlsruher Pass/ Karlsruher Pass 60+ erhalten Karlsruherinnen und Karlsruher ab 0 Jahren in der Regel, wenn sie ein geringeres Einkommen haben oder Sozialleistungen beziehen, freie Eintritte, Vergünstigungen oder Gutscheine in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Mobilität. Dazu gehören zum Beispiel Ermäßigungen für Tickets beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) oder für Frei- und Hallenbäder bis zu 50 Prozent, Zuschüsse für Ferienangebote, Bildungsgutscheine, freie Eintritte oder Ermäßigungen für Museen in Karlsruhe und Region. Die Angebote unterscheiden sich je nach Pass. Mehr Informationen unter: https://karlsruher-pass.de/
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, erfahren Sie mit dem Online-Rechner, ob Sie einen Anspruch auf den Karlsruher Pass/ Karlsruher Kinderpass haben: https://karlsruher-pass.de/onlinerechner
Wo?
Jugendfreizeit- und Bildungswerk
Bürgerstr. 16,
76133 Karlsruhe
Sprechzeiten
Montag und Dienstag: 9 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr
Donnerstag: 9 – 13 Uhr und 14 – 17:30 Uhr
Freitag: 9 – 13 Uhr
Kontakt
Termine nach Vereinbarung
Telefon: +49 (0)721 133‑5671
E‑Mail: jfbw@stja.de
Internet: https://karlsruher-pass.de
Was mitnehmen?
- Aktuelles Passfoto
- Gültiger Personalausweis oder andere Ausweisdokumente
- Nachweise je nachdem was auf Sie zutrifft: Bescheid über Sozialleistungen, Schwerbehinderten-Ausweis, Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen oder Stammbuch (bei Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern), bei Familien mit geringerem Einkommen: Unterlagen zur Berechnung.
Was erhalten Sie?
Karlsruher Kinderpass oder Karlsruher Pass
Elterngeld
Elterngeld: Elterngeld können Mütter oder Väter ab der Geburt Ihres Kindes erhalten.
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.
Es gibt verschiedene Varianten des Elterngelds. Informieren Sie sich auch unter: www.familienportal.de
Wo?
L‑Bank, Bereich Familienförderung
Adresse
L‑Bank
Familienförderung
76113 Karlsruhe
Kontakt
Telefonisch: Montag bis Freitag 8 bis 16:30 Uhr
Telefon: 0800 664 5471
E‑Mail: familienfoerderung@l‑bank.de
Welche Dokumente brauche ich?
- Geburtsurkunde (im Original)
- Nachweise über Ihr Einkommen
- Eventuell weitere Nachweise bitte telefonisch erfragen
Was erhalte ich?
Bescheid über das Elterngeld
(Bitte aufbewahren)
Link
www.l‑bank.de/produkte/familienfoerderung/elterngeld.html
Kindesunterhalt
Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind können Sie vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären Unterhaltsverfahren oder auch in einem vereinfachten Verfahren fordern. Dieses vereinfachte Verfahren müssen Sie mit Hilfe eines Formulars beantragen.
Das vereinfachte Verfahren kann rascher und kostengünstiger als ein sonstiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel führen.
Sie sollten sich von Ihrer Rechtsanwältin beziehungsweise Ihrem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.
Tipp: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt stehen alleinerziehenden Müttern und Vätern bei Unterhaltsfragen zur Seite und helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Die Beratung ist kostenlos.
Amtsgericht Karlsruhe
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind oder der Elternteil, der das Kind vertritt, gewöhnlich aufhält.
✔️ Es handelt sich um Unterhalt:
- für ein minderjähriges Kind oder
- für ein volljähriges Kind für die zurückliegende Zeit der Minderjährigkeit.
✔️ Das Gericht hat noch kein gerichtliches Unterhaltsverfahren eingeleitet.
✔️ Kein anderes Gericht hat bereits über den Unterhaltsanspruch entschieden.
✔️ Es gibt noch keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel (zum Beispiel eine Jugendamtsurkunde).
✔️ Der verlangte Unterhalt für das Kind ist nicht höher als das 1,2‑fache des Mindestunterhalts.
✔️ Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs berechtigt sind Sie als
- sorgeberechtigter Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, oder
- Person oder Stelle, die das Kind rechtlich vertritt.